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Steuern

Kleinunternehmerregelung 2026 – Alles was Sie wissen müssen

2026-03-1510 min

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer. Das bedeutet: Sie müssen keine MwSt. auf Ihren Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

Neue Umsatzgrenze ab 2025: 25.000 €

Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Umsatzgrenze von 25.000 € im Vorjahr (vorher 22.000 €). Zusätzlich darf der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreiten.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

- Weniger Bürokratie: Keine Umsatzsteuervoranmeldung, keine USt-Erklärung - Günstigere Preise: Für Privatkunden sind Ihre Preise niedriger, da keine MwSt. aufgeschlagen wird - Einfachere Buchführung: Sie müssen keine Vorsteuer berechnen

Nachteile der Kleinunternehmerregelung

- Kein Vorsteuerabzug: Sie können gezahlte MwSt. nicht zurückfordern - Weniger professionell: Manche Geschäftskunden bevorzugen Rechnungen mit MwSt. - Umsatzgrenze: Wächst Ihr Unternehmen, verlieren Sie den Status

Pflichthinweis auf Rechnungen

Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung folgenden Hinweis aufnehmen: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." RechnungNow fügt diesen Hinweis automatisch ein, wenn Sie die Kleinunternehmer-Option aktivieren.

Jetzt Rechnung als Kleinunternehmer erstellen

Mit RechnungNow aktivieren Sie die Kleinunternehmerregelung mit einem Klick. Alle Pflichthinweise werden automatisch eingefügt, MwSt.-Zeilen entfallen. Erstellen Sie jetzt Ihre erste Rechnung – kostenlos und GoBD-konform.

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